FAQ zum Thema Abfall

Was darf in den Sperrmüll?

Bei Sperrmüll handelt es sich um sperrige Abfälle die in privaten Haushalten anfallen. Darunter fallen Möbel, Polstermöbel, Teppiche, Geschirr, Betten inkl. Matratzen, Bilder, Einrichtungsgegenstände, Kinderspielzeug, Vorhänge und dergleichen. Nicht in den Sperrmül dürfen Elektroaltgeräte, Biomüll, Gefährliche Abfälle wie Altacke, Öle, Batterien oder Säuren. Und kein Eternit oder Künstliche Mineralfasern (Tellwolle).

Was darf in den Bauschutt?

Zu Bauschutt gehören alle minealischen Abfälle wie Ziegel, Fliesen, Mauerwerk und Putz. In geringen Mengen (5 % vom Gesamtgewicht) ist eine Verunreinigung mit Holz und Metall erlaubt. Kaminsteine, Rigips, Eternit und Heraklith gehören nicht in den Bauschutt und müssen getrennt gesammelt werden.

Sicherheitshinweiß Eternit / Asbestzement

Asbestzement oder umgangssprachlich Eternit genannt ist hergestellt vor 1990 als gefährlicher Abfall einzustufen, weil er  lungengängige Fasern freisetzen und zu Krebs oder Lungenvernarbungen führen können. Der Umgang sollte möglichst zerstörungsfrei und ohne mechanische Einwirkung (Sägen, Bürsten..) durchgeführt werden und jede Staubentwicklung ist zu vermeiden. Das Tragen von Staubmasken im Umgang und das Wechseln der Kleidung danach ist zu empfehlen.

Sicherheitshinweiß Künstliche Mineralfaser (Dämmwolle, Steinwolle)

Künstliche Mineralfasern, also Dämmwolle, Steinwolle etc. sind als gefährlicher Abfall zu behandeln. Wie Eternit setzt Künstliche Mineralfaser lungengängige Fasern frei und ist somit Krebs erregend. Dies gilt auch für Abfälle von Materialverbunden wie gedämmte Rohre oder mit Minerlafsermatten geklebte Gipsplatten. Die Sammlung und der Transport darf nur in extra dafür bestimmten Big-Bags erfolgen, diese sind gekennzeichnet mit der Aufschrift "Inhalt kann krebserregende Faserstäube freisetzen" und sind staubdicht zu verschließen.

Wissenswertes für Gewerbebetriebe zu Verpackungsabfällen aus Modul 3

Aufgrund der Novelle der Verpackungsverordung, in Kraft getreten am 1. Jänner 2015, kam es zu Änderungen in der Übernahme von Verpackungsabfällen Modul 3. Zu dieser Fraktion gehörten ausschließlich gewerbliche Hohlkörper, gewerbliche Folien inkl. Umreifungsbänder und Klebebänder. Verunreinigungen mit Haushaltsverpackungen (zB Getränkeflaschen etc.) führen zu einer Preiserhöhung in der Übernahme.

 

 

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